Messtechnische Kontrolle
Nach Paragraph 11 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung müssen z.B. Blutdruckmessgeräte alle 2 Jahre einer messtechnischen Kontrolle unterzogen werden. Auch bieten wir für Druckminderer eine Funktionsprüfung an. Sämtliche Kontrollen können auch durch uns abgewickelt werden. Wir erstellen Ihnen gerne einen entsprechenden Kostenvoranschlag oder einen neuen Ersatz.
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